Geschäftspartner gegen die EU-Sanktionsliste prüfen.
Laden Sie Ihre Liste mit Kunden und Lieferanten als Excel oder CSV. Jeder Name wird in Ihrem Browser mit der konsolidierten Finanzsanktionsliste der EU abgeglichen. Zu jedem Treffer sehen Sie, warum er angezeigt wird und gegen welchen Stand der Liste geprüft wurde.
Partnerliste prüfen
Excel- oder CSV-Datei hierher ziehen..xlsx oder .csv, eine Spalte mit Firmen- oder Personennamen, bis 5.000 Zeilen. Die Datei verlässt Ihren Browser nicht.
EU-Liste: Stand wird geladen.
- Kostenlos
- Die ganze Liste auf einmal, bis 5.000 Zeilen, ohne Konto.
- Geprüft wird
- Nur die EU-Finanzsanktionsliste. Andere Listen stehen unten.
- Ihre Datei
- Wird im Browser gelesen. Nichts wird hochgeladen.
- Ergebnis
- Score 0 bis 100, Grund der Übereinstimmung, Listenstand, als CSV.
Ergebnis
| Zeile | Name in Ihrer Liste | Score | Eintrag in der EU-Liste | Grund |
|---|
Morgen kann die Liste anders aussehen.
Die EU ergänzt und ändert die Liste laufend. Diese Prüfung gilt für den oben genannten Stand, nicht für morgen. Deshalb bauen wir eine tägliche Überwachung:
- Ihre Partnerliste wird jeden Tag gegen den neuen Stand der EU-Liste geprüft.
- Ein Protokoll hält fest, wann, gegen welche Datei der Kommission und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.
- Bei einem neuen Treffer bekommen Sie eine E-Mail, ohne Partnernamen in der E-Mail.
Noch nicht verfügbar. Ein Preis steht noch nicht fest. Wenn Sie so etwas brauchen, klicken Sie unten. Wir zählen den Klick anonym und erfahren so, ob sich der Bau lohnt. Wir speichern dabei nichts aus Ihrer Datei.
Danke, gezählt. Wir melden uns nicht bei Ihnen, weil wir keine Kontaktdaten haben. Neuigkeiten stehen auf dieser Seite.
So entsteht der Score.
Beide Namen, Ihrer und der aus der EU-Liste, werden gleich vorbereitet: Akzente und Umlaute vereinheitlicht (Müller, Mueller und Muller sind gleich), kyrillische und griechische Schrift in lateinische übertragen, Rechtsformen wie GmbH, AG, KG, e.K., Ltd, LLC, OOO oder „Joint Stock Company“ entfernt, typische Schreibvarianten angeglichen (Iwanow und Ivanov). Die Reihenfolge der Wörter spielt keine Rolle.
Der Score ist der höchste Wert aus drei Regeln, die im Ergebnis genannt werden:
- Name stimmt insgesamt überein: wie viele Wörter beider Namen zueinander passen.
- Name aus der EU-Liste ist vollständig im Partnernamen enthalten: etwa ein gelisteter Personenname im Namen eines Einzelunternehmens. Höchstens 90.
- Partnername ist vollständig im Namen aus der EU-Liste enthalten: etwa „Technopromexport GmbH“ gegenüber einem längeren Listennamen. Höchstens 90.
Ein Wort mit mindestens 5 Buchstaben darf sich um einen Buchstaben unterscheiden, ab 9 Buchstaben um zwei. Kürzere Wörter müssen genau passen. Ein einzelner Nachname im Firmennamen reicht nicht für einen Treffer bei einer gelisteten Person, deren Name aus mehreren Wörtern besteht.
Ein Treffer ist ein Hinweis zur Prüfung, kein Nachweis. Kein Treffer ist keine Freigabe.
Messung vom 26.09.2026, Schwelle 88
- 0 von 500echten deutschen Firmennamen aus dem öffentlichen LEI-Register (GLEIF) lösten einen Treffer aus. Diese Namen wurden beim Einstellen der Regeln nicht verwendet.
- 0 von 200erfundenen, typischen Namen kleiner Firmen (zum Beispiel „Kaya Transporte GmbH“) lösten einen Treffer aus.
- 98 von 100abgewandelten Namen aus der EU-Liste wurden erkannt (vertauschte Reihenfolge, fehlender Buchstabe, deutsche Umschrift, andere Rechtsform). Die zwei übersehenen hatten den Fehler in einem kurzen Namensteil (Abdul, Khalil).
Was wir nicht erkennen: Tippfehler in kurzen Wörtern, stark abweichende Umschriften (Mohammed und Muhammad gelten nicht als gleich), Namen nur in arabischer oder chinesischer Schrift, Decknamen, die nicht in der Liste stehen.
Was geprüft wird und was nicht.
Geprüft wird ausschließlich die konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die finanziellen Sanktionen der EU unterliegen (Einfrieren von Geldern), aus den Financial Sanctions Files der Europäischen Kommission. Den genauen Stand der Datei sehen Sie oben und im Ergebnis. Maßgeblich ist allein das Amtsblatt der EU; die Datei kann ihm hinterherhinken.
Nicht geprüft werden:
- die Sanktionsliste des UN-Sicherheitsrats selbst (Listungen, die die EU übernommen hat, stehen in der EU-Liste),
- OFAC (USA), OFSI (Vereinigtes Königreich) und SECO (Schweiz),
- sektorale Beschränkungen, zum Beispiel nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014, sowie Exportkontrolle, Embargos und Güterlisten,
- Anschriften, Geburtsdaten, Registernummern und Schiffe.
Die kostenlose amtliche Suche FiSaLis (IT.NRW) durchsucht dieselbe EU-Liste, jeweils einen Namen pro Suche: finanz-sanktionsliste.de.
Häufige Fragen.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Das Werkzeug gleicht Namen ab. Es ersetzt weder Ihre eigene Prüfung noch eine rechtliche Beratung und sagt nicht, dass Sie Ihre Pflichten erfüllt haben.
Wird meine Datei irgendwohin geschickt?
Nein. Die Datei wird im Browser gelesen und dort geprüft. Außer der Seite selbst lädt der Browser von uns nur die EU-Liste (etwa 2 MB, komprimiert etwa 420 kB). Anonym gezählt wird nur, dass eine Prüfung stattfand und grob wie viele Zeilen und Treffer es waren, ohne Cookies (Umami auf eigenem Server).
Was mache ich bei einem Treffer?
Vergleichen Sie den Eintrag mit Ihren Unterlagen: Rechtsform, Sitz, Registernummer, bei Personen Geburtsdatum. Den Rechtsakt öffnen Sie über den Link im Ergebnis. Bestätigt sich die Übereinstimmung, wenden Sie sich an die zuständige Behörde; die Europäische Kommission veröffentlicht eine Liste der zuständigen Behörden.
Wie aktuell ist die Liste?
So aktuell wie die Datei, die oben genannt ist, mit Datum und SHA-256-Prüfsumme. Die Kommission veröffentlicht neue Dateien nach Änderungen; auf dieser Seite wird die Datei zurzeit nicht automatisch erneuert.
Meine Excel-Datei lässt sich nicht öffnen.
Unterstützt werden .xlsx und .csv. Alte .xls-Dateien speichern Sie in Excel über „Speichern unter“ als .xlsx oder „CSV UTF-8“. Es wird das erste Tabellenblatt gelesen.
Quelle und Hinweis.
Quelle der Liste: Europäische Kommission, konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die finanziellen Sanktionen der EU unterliegen (Financial Sanctions Files). © Europäische Union. Weiterverwendung nach Beschluss 2011/833/EU. Die Daten werden nur gelesen und abgeglichen, nicht verändert. Die Kommission ist für diese Prüfung nicht verantwortlich und hat sie nicht geprüft.
ARLing s. r. o. ist ein Softwareunternehmen in Bratislava, keine Kanzlei und keine Behörde.