15. oder 22. November? Heute keiner von beiden, der EPC hat das Ende verschoben

Aktualisiert am 24. September 2026: Der European Payments Council hat das Ende der unstrukturierten Adresse am 9. September 2026 verschoben, das für den 15. November 2026 vorgesehen war. Den neuen Termin legt er im Oktober 2026 fest. Der Text unten ist entsprechend korrigiert. Quelle: EPC, 10. September 2026.

Zwei Daten kursierten für das Ende der unstrukturierten SEPA-Adresse: der 22. November 2026 aus Version 1.0 des SEPA-Regelwerks 2025 und der 15. November 2026 aus der korrigierten Version 1.1. Heute gilt keines von beiden: Der European Payments Council hat dieses Ende am 9. September 2026 verschoben und legt den neuen Termin im Oktober 2026 fest. Bis dahin bleibt eine rein unstrukturierte Adresse in AdrLine in den SEPA-Schemata weiter unterstützt. Zusätzliche Verwirrung brachte Ende August 2026 eine separate Ankündigung von SWIFT, die mit den SEPA-Schemata selbst nichts zu tun hat. Dieser Beitrag zeigt, wie es zu den zwei Daten kam, was eine strukturierte Adresse konkret verlangt und wie Sie die eigene Datei schon jetzt in Ruhe darauf vorbereiten.

Zwei Termine im Umlauf: 15. oder 22. November?

Der Grund für die zwei Zahlen liegt in zwei Versionen desselben Dokuments. Version 1.0 des SEPA-Regelwerks aus 2025 nannte den 22. November 2026 als Stichtag für die strukturierte Adresse. Version 1.1 korrigierte diesen Termin auf den 15. November 2026. Seit dem 9. September 2026 gilt allerdings keines der beiden Daten mehr: Der European Payments Council hat das Ende der unstrukturierten Adresse verschoben und legt den neuen Termin im Oktober 2026 fest. Wer heute den 22. oder den 15. November schreibt, zitiert damit den Stand vor dieser Verschiebung.

Der 15. November 2026 war zudem kein völlig neuer Einschnitt. Bereits seit dem 5. Oktober 2025 gelten die SEPA-Regelwerke aus 2025, die die hybride Adresse als Zwischenform eingeführt haben. Am künftigen Termin ändert sich also nur, dass die vollständig unstrukturierte Form nicht mehr toleriert wird, während die hybride Adresse schon seit diesem früheren Termin erlaubt ist und es weiterhin bleibt.

Für zusätzliche Unsicherheit sorgte Ende August 2026 eine Ankündigung von SWIFT zu einer Verschiebung bei globalen, nicht europäischen Zahlungen (CBPR+). Anfang September 2026 stellte der European Payments Council zunächst noch klar, dass für die SEPA-Schemata weiterhin der 15. November 2026 gilt; am 9. September 2026 verschob der EPC diesen Termin dann aber ebenfalls, mit einer eigenen, von SWIFT unabhängigen Entscheidung. SWIFT und SEPA bleiben zwei getrennte Welten mit eigenen Terminen.

Was strukturiert und hybrid bei der Adresse bedeuten

Sowohl die strukturierte als auch die hybride Adresse brauchen ein Mindestmaß an Angaben: die Stadt im Feld TwnNm und den zweistelligen Ländercode im Feld Ctry als vorgeschriebenes Minimum. Bei der Prüfung der eigenen Datei zeigt sich das so: Ist PstlAdr vorhanden, müssen beide Felder darin stehen.

Bei der hybriden Form dürfen daneben höchstens zwei Zeilen AdrLine stehen, ergänzt um TwnNm und Ctry. Drei oder mehr Zeilen AdrLine sind auch in der hybriden Variante nicht zulässig.

Der Ländercode in Ctry muss ein zweistelliger ISO-Code sein, etwa SK, CZ, DE oder AT. Ein ausgeschriebenes Wort wie Deutschland oder Österreich ist kein gültiger Code, und die Bank weist eine solche Angabe zurück.

Die Adresse bleibt freiwillig, nur das Format ändert sich

Eine Postadresse ist in einer SEPA-Zahlung weiterhin freiwillig. Eine Datei, die überhaupt kein PstlAdr enthält, ist von der Änderung nicht betroffen, auch nicht nach dem künftigen Termin; betroffen sind nur Dateien, die eine Adresse im alten, rein unstrukturierten Format tragen. Die Regel gilt dabei für alle SEPA-Schemata gleichermaßen: für die SEPA-Überweisung, die SEPA-Echtzeitüberweisung und das SEPA-Lastschriftverfahren in den Varianten Core und B2B.

In einer einzigen Datei kann die Adresse an mehreren Stellen auftauchen, etwa bei Dbtr, Cdtr, UltmtDbtr, UltmtCdtr oder InitgPty. Schon eine einzige fehlerhafte Adresse reicht vielen Banken, um die gesamte Datei abzulehnen statt nur die einzelne Zahlung; ob eine Bank die ganze Datei oder nur eine Zahlung ablehnt, entscheidet sie dabei selbst.

Kleinste Korrektur und die Frage an den Softwareanbieter

Die kleinste Korrektur einer unstrukturierten Adresse besteht darin, innerhalb von PstlAdr die Felder TwnNm mit dem Ort und Ctry mit dem Ländercode zu ergänzen. Der Zielzustand ist eine vollständig strukturierte Adresse mit StrtNm, BldgNb, PstCd, TwnNm und Ctry in der vom Schema vorgegebenen Reihenfolge.

Bevor Sie die Datei selbst anpassen, lohnt sich eine Frage an den Anbieter: ob das Programm bereits eine strukturierte Adresse exportiert oder das für pain.001.001.09 plant, wo die Adresse in Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land aufgeteilt wird und welche pain.001-Version die eigene Bank beim Import künftig akzeptiert, sobald der EPC den neuen Termin festlegt. Die Antwort des Anbieters dauert meist länger als die Korrektur der Datei selbst.

Wie weit die eigene Datei betroffen ist, lässt sich auch ohne Buchhaltungssoftware prüfen: im Texteditor nach PstlAdr suchen. Fehlt der Eintrag, ist nichts zu tun. Ist er vorhanden, müssen TwnNm und Ctry mit einem zweistelligen Code enthalten sein, und AdrLine darf höchstens zwei Zeilen haben.

Häufig gestellte Fragen

Ändert der künftige Termin auch etwas an der pain.001-Version meiner Datei?

Nein, der Termin für die Adresse betrifft nur das Adressformat der Zahlung, nicht die Version der Datei selbst. Welche pain.001-Version eine Bank beim Import akzeptiert, entscheidet jede Bank für sich, und bis zum 6. September 2026 hatte noch keine der vier slowakischen Banken ein Enddatum für die ältere Version veröffentlicht.

Aus welchen Programmen kommt die SEPA-Sammelüberweisung in deutschsprachigen Unternehmen meist?

Häufig aus Programmen wie DATEV, Lexware oder sevDesk; auch bei diesen lohnt sich schon jetzt dieselbe Frage nach der strukturierten Adresse wie bei jedem anderen Anbieter.

Muss ich die Adresse von Hand in der XML-Datei aufteilen?

Nicht zwingend: Ein Werkzeug von ARLing baut die Zahlungsdatei direkt aus einer Excel-Tabelle mit bereits getrennten Feldern für Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land zusammen und schreibt wahlweise pain.001.001.03 oder pain.001.001.09.

Fazit: Datei jetzt prüfen

Ob Ihre eigene Datei von der künftigen Adressregel betroffen wäre, zeigt sich schon heute in wenigen Minuten: Der SEPA pain.001 Doctor prüft die Datei kostenlos im Browser, ohne dass die Datei irgendwohin übertragen wird, und schlägt bei einer alten Adresse die passende Korrektur vor. Wer die Datei lieber prüfen lässt und einen schriftlichen Bericht für die eigene Buchhaltung braucht, kann die Prüfung für 149 € bestellen; ARLing liefert die korrigierte Datei und den Bericht innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Datei.

Quellen. Die Fakten in diesem Text sind nach unserer internen Faktenliste nummeriert und zum Veröffentlichungsdatum geprüft. ARLing ist keine Bank; ein sauberes Prüfergebnis ist keine Garantie, dass die Bank die Zahlung annimmt. Sollte sich eine Quelle inzwischen geändert haben, schreiben Sie an support@arling.sk, wir korrigieren diese Seite.