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Strukturierte Adresse in SEPA: was sich am 15. November 2026 ändert

Kurz gesagt: Ab dem 15. November 2026 verlangt SEPA für jede in einer Zahlung angegebene Postanschrift mindestens den Ort (TwnNm) und den zweibuchstabigen Ländercode (Ctry) in eigenen strukturierten Feldern. Eine rein unstrukturierte Adresse als Fließtext reicht dann nicht mehr. Ob eine Bank in diesem Fall nur die einzelne Zahlung oder die ganze Datei zurückweist, hängt von ihrem eigenen Importsystem ab. Die Adresse selbst bleibt freiwillig: eine Datei ganz ohne Adressen ist davon nicht betroffen.

Die Regel gilt für die SEPA-Überweisung (SCT), die Echtzeitüberweisung (SCT Inst) und das Lastschriftverfahren (SDD Core und SDD B2B) im gesamten SEPA-Raum gleichermaßen. Es handelt sich um eine Schema-Regel des European Payments Council, nicht um die Vorschrift einer einzelnen Bank oder eines einzelnen Landes. Wer Sammelzahlungen als pain.001-XML-Datei ins Online-Banking hochlädt, prüft das besser jetzt als am 16. November.

Was die Regel genau verlangt

In einer ISO-20022-Nachricht lässt sich eine Postanschrift (PstlAdr) auf zwei Arten schreiben. Unstrukturiert: eine oder mehrere Freitextzeilen in AdrLine, so wie man eine Adresse auf einen Briefumschlag schreiben würde. Strukturiert: einzelne Felder wie StrtNm (Straße), BldgNb (Hausnummer), PstCd (Postleitzahl), TwnNm (Ort) und Ctry (Land).

Ab dem 15. November 2026 wird eine rein unstrukturierte Adresse in den SEPA-Schemata nicht mehr angenommen. Ist eine Adresse angegeben, muss sie entweder vollstrukturiert oder hybrid sein, und in beiden Fällen mindestens TwnNm und Ctry enthalten. Jedes weitere strukturierte Feld bleibt freiwillig. Wichtig ist, was die Regel nicht sagt: Sie macht die Adresse selbst nicht verpflichtend. Eine Zahlung ganz ohne PstlAdr ist von der Änderung nicht betroffen und funktioniert nach dem Stichtag genauso wie davor.

Hybride Adresse: höchstens zwei Freitextzeilen

Eine hybride Adresse kombiniert die strukturierten Pflichtfelder mit etwas Freitext, oft für eine Straße, die sich nicht sauber in StrtNm und BldgNb aufteilen lässt. Erlaubt sind dabei höchstens zwei Zeilen AdrLine. Eine dritte Zeile, oder eine Adresse, die nur aus AdrLine besteht und sonst nichts, gilt als unstrukturiert und wird genauso zurückgewiesen.

Drei Beispiele

1. Scheitert ab 15. November 2026, rein unstrukturiert.

<PstlAdr>
  <AdrLine>Ivanská cesta 32E</AdrLine>
  <AdrLine>821 04 Bratislava, Slowakei</AdrLine>
</PstlAdr>

Die gesamte Adresse steht als Freitext da. Kein TwnNm, kein Ctry. Das ist genau die Form, die aufhört zu funktionieren.

2. Geht durch, vollstrukturiert.

<PstlAdr>
  <StrtNm>Ivanská cesta</StrtNm>
  <BldgNb>32E</BldgNb>
  <PstCd>821 04</PstCd>
  <TwnNm>Bratislava</TwnNm>
  <Ctry>SK</Ctry>
</PstlAdr>

Jeder Adressbestandteil hat sein eigenes Feld. Ctry ist der zweibuchstabige Code, nicht der ausgeschriebene Ländername.

3. Geht durch, hybrid mit zwei Freitextzeilen.

<PstlAdr>
  <AdrLine>Ivanská cesta 32E</AdrLine>
  <AdrLine>821 04 Bratislava</AdrLine>
  <TwnNm>Bratislava</TwnNm>
  <Ctry>SK</Ctry>
</PstlAdr>

Straße und Postleitzahl bleiben als Freitext stehen, höchstens zwei Zeilen, während TwnNm und Ctry separat gefüllt sind. Das ist die Form, die viele Buchhaltungsprogramme in der Übergangszeit vermutlich liefern werden, weil sie weniger Umbau braucht als eine vollständige Zerlegung in einzelne Felder.

Zwei Termine kursieren, und das ist kein Tippfehler

Wer sowohl den 22. November 2026 als auch den 15. November 2026 als Stichtag gelesen hat, ist keinem Fehler aufgesessen. Version 1.0 des SEPA-Credit-Transfer-Regelwerks 2025 des European Payments Council nannte ursprünglich den 22. November 2026. Version 1.1 desselben Regelwerks korrigierte das auf den 15. November 2026, und dieses Datum gilt. Manche Bankseiten zitieren noch die ältere Version, weshalb beide Zahlen im Netz nebeneinander auftauchen. Wer eine Quelle mit dem 22. November findet, sollte prüfen, ob sie sich auf Version 1.0 oder 1.1 bezieht.

Die hybride Adresse selbst ist bereits seit dem 22. November 2025 verfügbar, laut dem Muster-Rundschreiben der Payments Market Practice Group. Der 15. November 2026 ist speziell der Termin, an dem die rein unstrukturierte Option wegfällt.

Zwingt das zum Wechsel auf pain.001.001.09?

Nicht von sich aus. Die Pflicht zur strukturierten Adresse ist eine Schema-Regel, keine Vorschrift zur Nachrichtenversion. Die ältere Version pain.001.001.03 trägt bereits einen strukturierten Adresstyp (PostalAddress6) mit StrtNm, BldgNb, PstCd, TwnNm und Ctry, sodass alle drei Beispiele oben auch in einer pain.001.001.03-Datei gültig sind. Die neuere PostalAddress24 aus pain.001.001.09 fügt hauptsächlich feinere Felder hinzu (Gebäudename, Stockwerk, Postfach, Raum) und begrenzt AdrLine auf zwei Zeilen, woher auch die Zwei-Zeilen-Grenze der hybriden Adresse im Schema selbst stammt.

Unabhängig von der Adressregel stellen manche Banken im selben Zeitraum ihren eigenen SEPA-Import ebenfalls von .03 auf .09 um, jede nach eigenem Zeitplan. Ob das die eigene Bank betrifft, lässt sich nur im jeweiligen Online-Banking oder direkt bei der Bank klären; das haben wir nicht für jedes SEPA-Land geprüft.

Was das für den Zahlungslauf praktisch bedeutet

  • Füllt die Buchhaltungssoftware beim Export bereits eine strukturierte Adresse mit mindestens Ort und Land, sobald eine Adresse vorhanden ist, besteht kein Handlungsbedarf.
  • Exportiert sie Adressen nur als Freitextzeilen, lohnt sich eine Nachfrage beim Softwareanbieter, wann ein strukturierter Export kommt, und ein Test einer Datei gegen den eigenen Bank-Import vor dem Stichtag, nicht danach.
  • Wer pain.001-Dateien selbst zusammenstellt oder per Skript erzeugt, ergänzt TwnNm und Ctry neben dem bestehenden Freitext; der Freitext muss dafür nicht entfernt werden, wie Beispiel 3 zeigt.

Zum Umfang dieses Textes: Er behandelt die SEPA-Schema-Regel und den ISO-20022-Nachrichtenstandard, die im gesamten Euroraum unabhängig vom Land gleich gelten. Er behandelt nicht die internen Importregeln einzelner Banken, die zusätzliche eigene Anforderungen stellen können. Wo weiter unten die Dokumentation einer slowakischen Bank als Quelle dient, ist sie ausdrücklich als slowakisches Beispiel gekennzeichnet, nicht als allgemeine SEPA-Regel. Wie streng jede einzelne Bank im SEPA-Raum diesen Termin durchsetzt, haben wir nicht unabhängig geprüft; was sich in einer Quelle nicht bestätigen ließ, haben wir weggelassen statt geraten.

ARLing ist keine Bank, und dieser Text ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Datei, die die Adressregel erfüllt, ist keine Garantie, dass die Bank die Zahlung annimmt: Banken können eigene Anforderungen stellen und jederzeit ändern. Wer eine bestehende pain.001-Datei selbst gegen diese Regel prüfen will, findet dafür den kostenlosen SEPA pain.001 Doctor. Er markiert unstrukturierte und unvollständige Adressen, läuft vollständig im Browser und lädt die Datei nirgendwohin hoch.

Quellen, geprüft am 6. September 2026. European Payments Council, SEPA Credit Transfer Rulebook 2025, Version 1.1, für das Datum 15. November 2026, das den 22. November 2026 aus Version 1.0 korrigiert, und für die einheitliche Umstellung von SCT/SCT Inst/SDD auf die strukturierte Adresse. Europäische Zentralbank / Payments Market Practice Group, Muster-Rundschreiben an Firmenkunden zur hybriden Postanschrift (22. Oktober 2025), PDF, für die Zwei-Zeilen-Grenze der hybriden Adresse und deren Verfügbarkeit seit dem 22. November 2025. ISO-20022-Nachrichtenschemata pain.001.001.03 und pain.001.001.09, iso20022.org, für die Feldlisten PostalAddress6 und PostalAddress24. Tatra banka (slowakische Bank, hier nur als ein Beispiel für eine bankseitige Quelle angeführt, nicht als allgemeine SEPA-Regel), „Prenosový formát pain.001.001.03 v štruktúre XML", als Beleg dafür, dass eine strukturierte Adresse bereits in die Nachrichtenversion .03 passt. Sollte sich der Wortlaut einer dieser Quellen inzwischen geändert haben, schreiben Sie uns, und wir korrigieren diese Seite.