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Strukturierte Adresse in pain.001 ab 15. November 2026

Ab dem 15. November 2026 verlangen die SEPA-Regelwerke, dass eine Postadresse in einer Zahlung entweder vollständig strukturiert oder hybrid aufgebaut ist; eine Adresse, die nur als Fließtext im Feld AdrLine steht, wird dann nicht mehr akzeptiert, und die Bank weist die Datei zurück. Das betrifft nicht jede Zahlung: Eine Datei ohne jede Adresse läuft nach dem Termin genauso durch wie heute, denn die Adresse in einer SEPA-Zahlung bleibt optional, betroffen sind nur Dateien, die eine Adresse noch im alten, rein textlichen Format tragen. Beim Datum selbst kommt es häufig zu Verwechslungen, weil eine frühere Fassung des Regelwerks aus dem Jahr 2025 noch den 22. November 2026 nannte und erst später auf den 15. November 2026 korrigiert wurde. Dieser Text zeigt, welche zwei Felder als Minimum in einer strukturierten oder hybriden Adresse notwendig sind, wie sich pain.001.001.03 und pain.001.001.09 dabei unterscheiden, und wie die kleinste Korrektur einer unstrukturierten Adresse aussieht, die nach dem Termin noch durchgeht.

Was ab dem Termin gilt

Das neue Regelwerk betrifft ein einzelnes Element im Zahlungssatz, nämlich PstlAdr: Sobald eine Zahlung eine Adresse enthält, muss diese entweder vollständig strukturiert oder hybrid sein, denn eine Adresse, die nur als Fließtext in AdrLine geschrieben ist, wird ab dem Termin nicht mehr akzeptiert. Die Regel gilt für alle SEPA-Verfahren, nicht nur für die gewöhnliche Überweisung: Sie betrifft die SEPA-Überweisung (SCT), die SEPA-Echtzeitüberweisung (SCT Inst) und das SEPA-Lastschriftverfahren (SDD Core und SDD B2B) gleichermaßen.

Im Spätsommer 2026 kam zusätzliche Verwirrung dazu, weil SWIFT eine Verschiebung seines eigenen Termins für weltweite grenzüberschreitende Zahlungen außerhalb von SEPA andeutete; der European Payments Council hat bestätigt, dass für die SEPA-Verfahren der 15. November 2026 unverändert gilt, SWIFT und SEPA sind zwei getrennte Welten.

Die zwei Mindestfelder einer strukturierten Adresse

Bei einer strukturierten oder hybriden Adresse verlangt das Regelwerk als Minimum zwei Angaben: den Ort im Feld TwnNm und den zweistelligen Ländercode nach ISO 3166-1 im Feld Ctry. Der Ländercode muss ein echter zweistelliger Code sein, zum Beispiel SK, CZ, DE oder AT; ein Wort wie Deutschland oder Österreich ist kein Ländercode, und die Bank lehnt einen solchen Eintrag ab.

Wählt eine Firma die hybride statt der vollständig strukturierten Form, dürfen die bisherigen Adresszeilen im Feld AdrLine erhalten bleiben, allerdings höchstens zwei; drei oder mehr Zeilen sind auch in der hybriden Adresse nicht erlaubt, und TwnNm sowie Ctry müssen trotzdem ergänzt werden.

pain.001.001.03 oder pain.001.001.09

Eine strukturierte Adresse lässt sich sowohl mit pain.001.001.03 als auch mit pain.001.001.09 abbilden: PostalAddress6 in der Version.03 kennt StrtNm, BldgNb, PstCd, TwnNm und Ctry, während PostalAddress24 in der Version.09 zusätzlich BldgNm, Flr, PstBx, Room, TwnLctnNm und DstrctNm kennt und AdrLine dabei auf zwei Zeilen begrenzt. In pain.001.001.09 steckt außerdem das Ausführungsdatum im Element Dt innerhalb von ReqdExctnDt, und das Element für den Bankcode heißt BICFI statt BIC, es handelt sich um dieselben Angaben, nur anders benannt.

Der Termin am 15. November 2026 betrifft die Adresse und nicht die Version der Nachricht; welche pain.001-Version eine Bank beim Import annimmt, entscheidet jede Bank für sich. Zum 6. September 2026 hatte keine der vier slowakischen Banken, Tatra banka, Slovenská sporiteľňa, VÚB und ČSOB, ein Enddatum für die Version.03 veröffentlicht, während Komerční banka bereits angekündigt hat, dass das kommende MultiCash 5.0 mit pain.001.001.09 kompatibel sein wird.

Die kleinste Korrektur und die Fragen an den Softwareanbieter

Die kleinste Korrektur, mit der eine bisher unstrukturierte Adresse nach dem Termin noch durchgeht, besteht darin, im bestehenden PstlAdr die Felder TwnNm mit dem Ort und Ctry mit dem Ländercode zu ergänzen; als Zielzustand gilt eine vollständig strukturierte Adresse mit StrtNm, BldgNb, PstCd, TwnNm und Ctry, wobei die Reihenfolge dieser Elemente vom Schema vorgegeben und nicht frei wählbar ist.

Für die eigene Buchhaltungssoftware lohnen sich drei konkrete Fragen an den Anbieter: Wird das Programm rechtzeitig vor dem 15. November 2026 pain.001.001.09 mit einer strukturierten Adresse exportieren, und ab welcher Programmversion; wo im Programm lässt sich die Adresse in Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land aufteilen; und welche Version,.03 oder.09, wird die eigene Bank nach dem Termin beim Import noch annehmen. Die Antwort des Anbieters braucht in der Praxis oft länger als die Korrektur der Datei selbst.

Der eigene Dateiexport lässt sich auch ohne Spezialwerkzeug prüfen: Suchen Sie im Text nach PstlAdr; kommt es nicht vor, ist keine Änderung nötig, kommt es vor, muss es TwnNm und Ctry mit einem zweistelligen Ländercode statt eines Ländernamens enthalten, und AdrLine darf höchstens zwei Zeilen haben.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede SEPA-Zahlung eine Adresse enthalten?

Nein, die Adresse bleibt in einer SEPA-Zahlung optional: Eine Datei ohne PstlAdr läuft nach dem Termin genauso durch wie heute, betroffen sind nur Dateien, die eine Adresse im alten, unstrukturierten Format enthalten.

Gilt der Termin am 15. oder am 22. November 2026?

Verbindlich ist der 15. November 2026: Die erste Fassung des Regelwerks aus dem Jahr 2025 nannte noch den 22. November 2026, eine spätere Fassung hat das Datum korrigiert, wer den 22. November schreibt, zitiert also eine überholte Fassung.

Muss ich sofort auf pain.001.001.09 umsteigen?

Nicht sofort: Der Termin betrifft die Adresse und nicht die Nachrichtenversion, welche Version eine Bank beim Import annimmt, entscheidet jede Bank für sich, so hat etwa Komerční banka pain.001.001.09 bereits angekündigt, ohne dass die eigenen vier slowakischen Banken ein Enddatum für pain.001.001.03 veröffentlicht hätten.

Fazit

Den eigenen Dateiexport können Sie kostenlos mit dem SEPA pain.001 Doctor prüfen: Das Werkzeug läuft im eigenen Browser, die Datei wird nirgendwohin gesendet, und je nach ausgewählter Bank zeigt es den genauen Pfad zum Feld, den Wert und eine fertige Korrektur zum Einfügen. Wer einen schriftlichen Bericht braucht, den man an den eigenen Softwareanbieter weiterschicken kann, nutzt die bezahlte Kontrolle der Datei für einmalig 149 €, die innerhalb von 24 Stunden nach dem Hochladen die korrigierte pain.001-Datei sowie den genauen Wortlaut des Problems liefert.

Quellen. Die Fakten in diesem Text sind nach unserer internen Faktenliste nummeriert und zum Veröffentlichungsdatum geprüft. ARLing ist keine Bank; ein sauberes Prüfergebnis ist keine Garantie, dass die Bank die Zahlung annimmt. Sollte sich eine Quelle inzwischen geändert haben, schreiben Sie an andrej@arling.sk, wir korrigieren diese Seite.