Pflichtenkalender für Onlineshops 2026 und 2027

Dreizehn Termine, die ändern, was ein Onlineshop beim Verkauf an Verbraucher in der EU tun muss. Bei jedem steht, wen er betrifft, dazu der Artikel der Vorschrift und ein Link zum Amtstext.

Wir haben jede Vorschrift am 20. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU und auf Slov-lex gelesen. Das ist keine Rechtsberatung.

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Die kostenlose Prüfung sucht nach drei dieser Regeln und zeigt auch, ob Shopping-Agenten Ihre Produktdaten lesen können. Ohne E-Mail.

Gilt bereits am 20. Oktober 2026

  1. Sicherheitsangaben in jedem Online-Angebot

    Wen es betrifft: Shops, die Verbraucherprodukte verkaufen.

    Jedes Angebot nennt Namen sowie Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers, die verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, ein Bild und eine Kennung des Produkts sowie Warn- oder Sicherheitshinweise.

    Quelle: Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, Art. 19 und Art. 52

  2. Barrierefreie Onlineshops

    Wen es betrifft: Shops, die online an Verbraucher verkaufen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen EUR Umsatz oder Bilanzsumme), sind ausgenommen.

    Der Shop muss als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr die Barrierefreiheitsanforderungen des European Accessibility Act erfüllen.

    Quelle: Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 und Art. 31 Abs. 2

  3. Widerrufsfunktion

    Wen es betrifft: Shops, bei denen Verbraucher online geschlossene Verträge widerrufen können.

    Eine Funktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung, während der ganzen Widerrufsfrist verfügbar, ein Schritt „Widerruf bestätigen“ und eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit für den Kunden.

    Quelle: Richtlinie 2011/83/EU, Art. 11a, eingefügt durch die Richtlinie (EU) 2023/2673 (Art. 1 Nr. 3 und Art. 2 Abs. 1)

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  4. Hinweis, wenn KI im Spiel ist

    Wen es betrifft: Shops mit einem KI-Chat oder mit realistisch wirkenden KI-Bildern oder -Videos.

    Der Anbieter eines KI-Chats muss dafür sorgen, dass Menschen wissen, dass sie mit einer KI sprechen. Wer ein Deepfake-Bild oder -Video veröffentlicht, muss offenlegen, dass es von KI erzeugt oder verändert wurde.

    Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 Abs. 1, Art. 50 Abs. 4 und Art. 113

  5. Neue EU-Verpackungsregeln

    Wen es betrifft: Shops, die Waren in Verpackungen versenden.

    Die Verpackungsverordnung gilt. Ein Shop, der direkt an Endnutzer in einem anderen EU-Land versendet, kann dort als Hersteller der Verpackung gelten. Manche Pflichten kommen später, etwa höchstens 50 % Leerraum in Verpackungen für den elektronischen Handel, frühestens ab 2030.

    Quelle: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Art. 3 Nr. 15, Art. 24 Abs. 1 und Art. 71

  6. Meldung ausgenutzter Schwachstellen

    Wen es betrifft: Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, etwa vernetzten Geräten oder Software, auch für Produkte, die schon auf dem Markt sind.

    Ein Hersteller muss eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle seines Produkts über die zentrale Meldeplattform an das nationale CSIRT und an ENISA melden, mit einer Frühwarnung binnen 24 Stunden.

    Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienzverordnung), Art. 14, Art. 69 Abs. 3 und Art. 71 Abs. 2

  7. Gewährleistungshinweis und keine allgemeinen Umweltaussagen

    Wen es betrifft: Shops, die an Verbraucher verkaufen.

    Wer Waren verkauft, zeigt den einheitlichen EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“. Verboten sind allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von staatlichen Stellen festgesetzt sind, und Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung, die auf der Kompensation von Emissionen beruhen.

    Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825, Art. 1, Art. 2 und Art. 4 Abs. 1; Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I und Art. 3

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Später im Jahr 2026

  1. Neue Produkthaftung

    Wen es betrifft: Alle, die Produkte verkaufen, Software eingeschlossen.

    Für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden: Lässt sich kein Hersteller und kein Einführer in der EU ermitteln, haftet der Shop, der das Produkt verkauft hat, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Aufforderung der geschädigten Person einen von ihnen oder seinen eigenen Lieferanten nennt.

    Quelle: Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte, Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 1, Art. 8 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1

  2. Entwaldungsfreie Erzeugnisse, große und mittlere Unternehmen

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Erzeugnisse aus Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja oder Holz aus Anhang I in der EU in Verkehr bringen oder ausführen.

    Die Erzeugnisse müssen entwaldungsfrei, legal erzeugt und durch eine Sorgfaltserklärung gedeckt sein. Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 gegründet wurden, folgen am 30. Juni 2027, außer bei Holzerzeugnissen der früheren Holzhandelsverordnung.

    Quelle: Verordnung (EU) 2023/1115 (Entwaldung), Art. 3 und Art. 38; Verordnung (EU) 2025/2650 (die Termine); Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 (Erzeugnisse in Anhang I)

2027

  1. Slowakei: E-Rechnungen zwischen Unternehmen

    Wen es betrifft: In der Slowakei für die Umsatzsteuer registrierte Unternehmen, die Waren oder Leistungen an Unternehmen in der Slowakei liefern.

    Rechnungen für diese Inlandsumsätze werden als strukturierte E-Rechnungen ausgestellt, und wer eine solche Leistung erhält, muss E-Rechnungen über einen Zustelldienst empfangen können.

    Quelle: Slowakisches Gesetz Nr. 385/2025 Slg.: § 85o Abs. 2 und § 71 Abs. 5 des Umsatzsteuergesetzes Nr. 222/2004 Slg.

  2. Austauschbare Gerätebatterien

    Wen es betrifft: Wer Produkte mit eingebauten Gerätebatterien in der EU in Verkehr bringt, unter eigener Marke oder als Einführer.

    Die Batterien müssen von Endnutzern leicht entfernt und ersetzt werden können, und Anleitungen sowie Sicherheitsinformationen zum Entfernen und Ersetzen müssen online verfügbar sein.

    Quelle: Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien, Art. 11 und Art. 96 Abs. 2

  3. Entwaldungsfreie Erzeugnisse, Kleinst- und Kleinunternehmen

    Wen es betrifft: Kleinst- und Kleinunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2024 gegründet wurden (außer Holzerzeugnissen der früheren Holzhandelsverordnung).

    Dieselben Pflichten wie für große und mittlere Unternehmen seit dem 30. Dezember 2026.

    Quelle: Verordnung (EU) 2023/1115 (Entwaldung), Art. 38 Abs. 3; Verordnung (EU) 2025/2650 (die Termine)

  4. Die Cyberresilienzverordnung gilt vollständig

    Wen es betrifft: Shops, die Produkte mit digitalen Elementen verkaufen, etwa smarte Geräte oder Software.

    Produkte mit digitalen Elementen, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden, tragen die CE-Kennzeichnung nach der Verordnung. Vor dem Verkauf prüft ein Händler die CE-Kennzeichnung und ob Hersteller und Einführer die nötigen Unterlagen bereitgestellt haben.

    Quelle: Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienzverordnung), Art. 20, Art. 30, Art. 69 Abs. 2 und Art. 71 Abs. 2

Agentic Product Check Pro für Shopify: wöchentliche Übersicht der Änderungen

Pro in unserer Shopify-App prüft jedes neue oder geänderte Produkt, prüft einmal pro Woche den ganzen Katalog und zeigt, was sich seit der letzten Prüfung geändert hat. Nach der Freigabe der App durch Shopify wollen wir diese drei EU-Prüfungen in die wöchentliche Prüfung aufnehmen.

Die App wartet auf die Prüfung durch Shopify, und wir wissen nicht, wann sie freigegeben wird.

9,99 USD pro Monat, abgerechnet über Shopify. Die kostenlose Prüfung auf dieser Seite bleibt kostenlos.

Fragen

Gilt jeder Termin für meinen Shop?

Nein. Bei jedem steht, wen er betrifft. Manche gelten nur für Hersteller, nur für Waren mit Batterien oder digitalen Elementen oder nur in der Slowakei. Für Ihren eigenen Fall lesen Sie den Artikel oder fragen Sie eine Beraterin oder einen Berater.

Bestätigt Ihre kostenlose Prüfung, dass mein Shop die Regeln einhält?

Nein. Sie sucht auf Ihren öffentlichen Seiten nach drei dieser Regeln: der Widerrufsfunktion, dem Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und allgemeinen Umweltaussagen in Produkttexten. Sie sagt, was sie gefunden hat und was nicht, mit dem Artikel der Vorschrift, und überlässt den Rest einer Prüfung von Hand.

Woher stammen die Termine?

Aus den Vorschriften selbst im Amtsblatt der Europäischen Union, gelesen über EUR-Lex, und bei slowakischen Gesetzen aus Slov-lex. Spätere Vorschriften können einen Termin ändern, deshalb verlinkt jeder Eintrag seine Quelle.