Gewährleistungslabel prüfen: Zeigt Ihr Shop den Gewährleistungshinweis?
In Deutschland muss seit dem 27. September 2026 jeder Onlineshop, der Waren an Verbraucher verkauft, auf die gesetzliche Gewährleistung mit der harmonisierten Mitteilung (oft „Gewährleistungslabel“ genannt) nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 hinweisen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB).
Die Mitteilung muss in hervorgehobener Weise erscheinen, darf nicht verändert werden und muss online farbig sein. Das GARAN-Label ist etwas anderes: Es gehört nur zu Waren, für die der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt und dem Unternehmer diese Informationen zur Verfügung stellt.
Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026: Art. 246a EGBGB, § 356a BGB, BGBl. 2026 I Nr. 28, Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und die Leitlinien der Kommission.
Shop jetzt prüfen
Geben Sie die Adresse Ihres Shops ein. Wir lesen die öffentlichen Seiten und zeigen, ob wir den Text der Mitteilung gefunden haben. Den Stand der Widerrufsfunktion zeigen wir in einer eigenen Zeile des Ergebnisses.
Die Prüfung führt kein JavaScript aus, sieht weder Warenkorb, Kasse und Kundenkonto noch E-Mails und liest keinen Text in Bildern. „Hinweis nicht gefunden“ heißt deshalb nicht, dass die Mitteilung fehlt, und „Hinweis gefunden“ heißt nicht, dass der Shop die Pflicht erfüllt.
Wir rufen nur öffentliche Seiten und Dateien Ihres Shops ab, ohne Login und mit höchstens 14 Abrufen pro Prüfung: robots.txt, die Startseite, den öffentlichen Produktexport /products.json (gibt es bei Shopify), mögliche Produktseiten (ausgewertet werden höchstens 3), die Seiten zu Rückgabe, Versand und Kontakt, llms.txt und bei Bedarf die Sitemap. Limit: 6 Prüfungen pro Stunde und IP, gezählt über einen IP-Hash, nie über die Shop-Adresse. Ohne Registrierung und ohne E-Mail-Adresse; Seiteninhalte speichern wir nicht.
Am 21. Oktober 2026 fand unsere Prüfung den Text der Mitteilung bei keinem der 20 slowakischen Onlineshops. Eine einzige Messung, keine repräsentative Auswahl; oft ist die Mitteilung ein Bild ohne Text, das die Prüfung nicht lesen kann.
Der Wortlaut: Gesetz und harmonisierte Mitteilung
Das deutsche Gesetz verweist direkt auf die Mitteilung der EU. Der Unternehmer muss dem Verbraucher Folgendes zur Verfügung stellen:
das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine wichtigsten Elemente, einschließlich seiner Mindestdauer von zwei Jahren, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 in der Fassung vom 25. September 2025,
Artikel 1 Nummer 5 und Artikel 3 treten am 27. September 2026 in Kraft.
Der Text der Mitteilung (deutsche Fassung)
Im Amtsblatt ist die Mitteilung ein Bild. Den Text haben wir aus dem Bild und aus den offiziellen Dateien der Kommission gelesen; beide stimmen Zeile für Zeile überein. Überschrift: „GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG“.
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1 Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2 Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
(1) Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar. (5) Bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzverträgen muss die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht farbig (RGB) sein.
Verwenden Sie die offizielle Datei der Kommission, nicht diesen abgeschriebenen Text. Die Dateien gibt es in allen 24 Amtssprachen als PDF, PNG und SVG: Dateien und Leitlinien der Kommission.
Für wen der Gewährleistungshinweis gilt
- Wer Waren an Verbraucher verkauft, online oder per Fernabsatz (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB). Für das Ladengeschäft gilt der gleiche Wortlaut in Art. 246 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB.
- Nur Waren. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen verlangt Nr. 11b nur „einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts“, ohne harmonisierte Mitteilung.
- Keine Ausnahme nach Größe. Das Gesetz vom 3. Februar 2026 sieht weder eine Übergangsfrist noch eine Ausnahme für kleine Unternehmen vor.
Welche Sprachfassung ein Shop zeigt, legt die Verordnung nicht fest. Die Kommission stellt jede der 24 Fassungen als eigene Datei bereit.
Gewährleistungslabel oder GARAN-Label: zwei verschiedene Dinge
Viele Texte mischen beides. Die Mitteilung gilt für den ganzen Shop. Das GARAN-Label gehört zu einer einzelnen Ware und ist nur unter dieser Bedingung zu zeigen:
wenn der Hersteller dem Verbraucher eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Informationen dem Unternehmer zur Verfügung stellt, die Information, dass für diese Ware eine solche Garantie gilt, deren Dauer und einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Kennzeichnung nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 in der Fassung vom 25. September 2025,
| Mitteilung (Gewährleistungslabel) | GARAN-Label | |
|---|---|---|
| Grundlage | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB; Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB; Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 |
| Wer muss es zeigen | jeder Unternehmer, der Waren an Verbraucher verkauft | der Unternehmer, wenn der Hersteller die Garantie gewährt und ihm die Informationen zur Verfügung stellt |
| Änderbar | nichts | nur Jahre, Marke und Modellkennung |
| Aufklappbar online | in der Verordnung nicht erwähnt | ausdrücklich erlaubt |
Nach § 312j Abs. 2 BGB steht Nr. 11a, also das GARAN-Label, in der Liste der Angaben unmittelbar vor der Bestellung; Nr. 11 steht dort nicht. Das ist unsere Lesart des Wortlauts, kein Urteil.
Wo der Hinweis stehen muss: was feststeht und was umstritten ist
Fest steht: Das Gesetz verlangt die Mitteilung „in hervorgehobener Weise“. Einen bestimmten Ort im Shop nennt es nicht, auch die Verordnung nicht.
Die Kommission zeigt in ihren nicht verbindlichen Leitlinien vom April 2026 Beispiele: auf der Katalogseite, im Kopfbereich oder an der Kasse ein Linktext wie „Your legal guarantee rights“, hinter dem die Mitteilung beim ersten Klick oder beim Darüberfahren mit der Maus erscheint. Dazu immer ein anklickbarer Link zum Ziel des QR-Codes und die Mitteilung in der Bestellbestätigung.
In the digital space, the full harmonised notice should be displayed
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt dagegen, die Mitteilung direkt als sichtbare Grafik zu zeigen. Ihr Argument: Die Verordnung erlaubt die verschachtelte Anzeige ausdrücklich nur beim GARAN-Label (Anhang II und Erwägungsgrund 14). Auch der Händlerbund rät zur Vorsicht, solange die Kommission das nicht klärt. Ein Urteil dazu haben wir bis zum 22. Oktober 2026 nicht gefunden.
Entscheiden Sie bewusst und halten Sie fest, warum. Findet unsere Prüfung nur einen solchen Link, meldet sie ihn nie als Fehler, sondern mit „Selbst prüfen“.
Shopsysteme: was die Hersteller selbst sagen
Shopware 6
Seit Version 6.7.14 (9. September 2026) im Kern, ein Backport für 6.6 ist angekündigt. Einschalten unter „Settings > Cart settings > Checkout“; neben der AGB-Checkbox öffnet dann ein Link die vollständige Mitteilung in einem Fenster. Ob die Option standardmäßig aktiv ist, sagen die offiziellen Quellen nicht.
Quelle: Shopware Release Notes 6.7.14.0; Shopware News, 7. 8. 2026
Shopify
Eine offizielle Anleitung von Shopify haben wir bis zum 22. Oktober 2026 nicht gefunden. Es bleiben Apps von Drittanbietern oder der Einbau der offiziellen Datei im Theme. Wir empfehlen keine bestimmte App; zwei Beispiele:
Quelle: EU Warranty Label GARAN (Appsentials); EU Guarantee & GARAN Label (voidroot)
WooCommerce
Eine offizielle Anleitung von WooCommerce haben wir nicht gefunden; der Kern bringt die Mitteilung nicht mit. Erweiterungen wie Germanized 4.1 bieten sie an, laut Hersteller aber standardmäßig deaktiviert: „Standardmäßig sind beide Labels in Germanized (noch) deaktiviert, d.h. nicht sichtbar.“
Häufige Fehler
- Ein eigener Satz wie „2 Jahre Gewährleistung“ statt der harmonisierten Mitteilung.
- Die Mitteilung zugeschnitten, umgefärbt, verkleinert bis zur Unlesbarkeit oder selbst übersetzt.
- Online die Schwarz-Weiß-Fassung statt der farbigen RGB-Datei.
- Das GARAN-Label im ganzen Shop, obwohl kein Hersteller eine solche Garantie gewährt.
- Die Option im Shopsystem nach einem Update nicht eingeschaltet (Shopware, Germanized).
- Kein anklickbarer Link zu europa.eu/youreurope/garantien, obwohl die Kommission ihn empfiehlt.
Wie unsere Prüfung sucht
Die Prüfung sucht den Hauptsatz der Mitteilung auf Deutsch, Englisch, Slowakisch oder Tschechisch im sichtbaren Text, im Alt-Text von Bildern und in aria-label. Zusätzlich meldet sie die gedruckte Adresse unter dem QR-Code oder einen Link zur Your-Europe-Seite über Garantien. Im Ergebnis heißt die Mitteilung „Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung“.
- Hinweis gefunden: Der Text steht auf einer gelesenen Seite. Gestaltung, Farben und Platzierung prüfen wir nicht.
- Selbst prüfen: Den Text haben wir nicht gefunden, aber einen Link zu Your Europe oder die Adresse unter dem QR-Code. Dahinter kann eine aufklappbare Mitteilung stehen; prüfen Sie es selbst.
- Hinweis nicht gefunden: Auf den gelesenen Seiten standen weder der Text noch ein solcher Link. Die Mitteilung kann trotzdem da sein, als Bild ohne Text, im Warenkorb oder an der Kasse.
Ein Alt-Text mit dem Hauptsatz verändert die Mitteilung nicht, hilft Menschen mit Screenreader und macht den Hinweis für unsere Prüfung sichtbar.
So prüfen Sie selbst
- Öffnen Sie eine Produktseite als Kunde: Ist die farbige Mitteilung ohne Suchen zu sehen?
- Legen Sie eine Ware in den Warenkorb und gehen Sie bis zur Kasse, ohne zu bestellen.
- Wiederholen Sie das auf dem Handy: Ist die Mitteilung in der Standardgröße lesbar?
- Tippen Sie auf den Link oder scannen Sie den QR-Code: Landen Sie auf der Your-Europe-Seite über Garantien?
- Lesen Sie Ihre Bestellbestätigung per E-Mail: Ist die Mitteilung oder ein Link dazu enthalten?
- Vergleichen Sie die Grafik mit der offiziellen Datei: gleiche Farben, gleicher Text, nichts abgeschnitten.
Nebenbei: die Widerrufsfunktion
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen eine Widerrufsfunktion, die „gut lesbar mit ‚Vertrag widerrufen‘ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet“ ist; ihren Stand zeigt unsere Prüfung in einer eigenen Zeile des Ergebnisses.
Quelle: § 356a Abs. 1 BGB
Rechtsfolgen: der gesetzliche Rahmen
Verstöße können nach dem UWG Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung auslösen; berechtigt sind unter anderem Mitbewerber und qualifizierte Verbände (§ 8 Abs. 1 und 3 UWG).
Für weitverbreitete Verstöße im Rahmen einer koordinierten Durchsetzungsmaßnahme nach der Verordnung (EU) 2017/2394 sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 50.000 Euro vor, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes; zuständig ist das Bundesamt für Justiz (Art. 246e § 2 Abs. 2, 3, 5 und 6 EGBGB). Dass Verstöße gegen Nr. 11 darunter fallen (Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB), ist unsere Lesart.
Eine dokumentierte Abmahnung oder ein Urteil zum Gewährleistungshinweis haben wir bis zum 22. Oktober 2026 nicht gefunden.
Quelle: § 8 UWG; Art. 246e § 2 EGBGB
Shop-Wächter: diese Prüfung jede Woche
Der Shop-Wächter prüft die öffentlichen Seiten Ihres Shops einmal pro Woche auf die EU-Pflichten (Widerrufsfunktion, Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung, allgemeine Umweltaussagen) und schreibt Ihnen gleich nach dem Einschalten mit den ersten Ergebnissen, danach nur, wenn sich etwas ändert.
9 € im Monat inkl. MwSt.
Kündigung jederzeit mit einem Klick auf der Seite des Shop-Wächters. Das Abo endet am Ende des bezahlten Monats.
Häufige Fragen
Ist der Gewährleistungshinweis Pflicht?
Ja, in Deutschland seit dem 27. September 2026 für jeden, der Waren an Verbraucher verkauft. Die Pflicht steht in Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB, Gestaltung und Text legt Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistungslabel und GARAN-Label?
Das Gewährleistungslabel ist die harmonisierte Mitteilung für den ganzen Shop (Anhang I). Das GARAN-Label gehört zu einer einzelnen Ware und ist nur zu zeigen, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt und Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB, Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960).
Reicht ein Link, hinter dem die Mitteilung aufklappt?
Das Gesetz sagt nur „in hervorgehobener Weise“. Die nicht verbindlichen Leitlinien der Kommission zeigen solche Beispiele; die IT-Recht Kanzlei rät zur sichtbaren Grafik, der Händlerbund zur Vorsicht. Geklärt ist das nicht; entscheiden Sie bewusst.
Muss die Mitteilung direkt über dem Bestellbutton stehen?
Der Wortlaut von § 312j Abs. 2 BGB nennt für die Angaben unmittelbar vor der Bestellung Nr. 11a (GARAN), nicht Nr. 11 (Mitteilung). Das ist eine Lesart des Textes; für Ihren Fall fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.
Darf ich die Mitteilung anpassen oder selbst übersetzen?
Nein. „Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar“ (Erläuterung 1 zu Anhang I). Die Kommission stellt die Datei in allen 24 Amtssprachen bereit.
Warum meldet die Prüfung „Hinweis nicht gefunden“, obwohl die Mitteilung im Shop ist?
Die Mitteilung ist meist ein Bild ohne Text. Die Prüfung liest keinen Text in Bildern und sieht weder Warenkorb noch Kasse.
Quellen
- Art. 246a § 1 EGBGB, gesetze-im-internet.de (gelesen am 22. Oktober 2026)
- § 356a BGB, gesetze-im-internet.de (gelesen am 22. Oktober 2026)
- Gesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28 (gelesen am 22. Oktober 2026)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Amtsblatt (ELI) (Text gelesen am 22. Oktober 2026)
- Richtlinie (EU) 2024/825, Amtsblatt (ELI) (Text gelesen am 22. Oktober 2026)
- Ihr Europa: Gewährleistungslabel und GARAN-Label (gelesen am 22. Oktober 2026)
- Leitlinien und offizielle Dateien der Kommission (April 2026, nicht verbindlich) (gelesen am 22. Oktober 2026)
Bei jeder Quelle steht, wann wir sie gelesen haben.
Technische Prüfung, keine Rechtsberatung. Für Ihren eigenen Fall wenden Sie sich an eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Verbraucherschutzbehörde.
Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026: Art. 246a EGBGB, § 356a BGB, BGBl. 2026 I Nr. 28, Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und die Leitlinien der Kommission.