E-Rechnung nach EN 16931
XRechnung erstellen, ohne Buchhaltungssoftware.Im Browser, in zehn Minuten.
Eine Behörde oder ein Geschäftskunde verlangt eine XRechnung und Sie haben dafür keine Rechnungssoftware. Hier tragen Sie Verkäufer, Käufer, Positionen und die Leitweg-ID in ein Formular ein, sehen daneben den fertigen Beleg und laden am Ende die XML-Datei in UBL 2.1. Gedacht für Freiberufler und kleine Unternehmen, die das ein paar Mal im Monat brauchen. Das XML entsteht in Ihrem Browser und wird nirgendwo hochgeladen.
- die Pflichtfelder der XRechnung 3.x: Käuferreferenz BT-10, Kontakt des Verkäufers, Zahlungsangaben
- vor dem Download läuft unsere eigene Prüfung über 332 Regelcodes
- Formular und Vorschau kostenlos, das XML einer Rechnung 2,90 €
für den XML-Download einer Rechnung, oder 9,90 € für 30 Tage ohne Begrenzung der Rechnungsanzahl. Prüfung und Vorschau sind kostenlos.
- Formular ausfüllen und den Beleg live sehen
- das XML entsteht im Browser, nichts geht an einen Server
- vor dem Download läuft unsere eigene Prüfung
Verkäufer: ARLing s. r. o., Handelsregister-Nr. 56583486, Bratislava. Die Zahlung wickelt Stripe ab.
Werkzeug
E-Rechnung prüfen
Laden Sie eine UBL-2.1-Datei (Invoice oder CreditNote) und wir sagen Ihnen, was daran nicht stimmt. Zu jedem Befund sehen Sie den Regelcode, einen Satz auf Deutsch, den Pfad zum Element und unter einem Aufklapp-Link den englischen Originalwortlaut der Regel. Anhand des Feldes CustomizationID wählen wir selbst aus, ob die Regeln von EN 16931, Peppol BIS Billing 3.0 oder XRechnung gelten.
Vorschau der E-Rechnung als Beleg
Dieselbe XML-Datei sehen Sie als gewöhnliche Rechnung: wer an wen, wofür, wann, wie viel und wohin zu zahlen. Nützlich, wenn eine Datei vom Lieferanten kommt und Sie sie ohne Buchhaltungssoftware lesen müssen. Mit der Schaltfläche unten speichern Sie sie als PDF im Format A4.
E-Rechnung ohne Buchhaltungssoftware erstellen
Tragen Sie Verkäufer, Käufer, Nummern und Positionen ein. Rechts entsteht laufend der Beleg und daraus das XML in UBL 2.1. Verkäufer und Käufer können Sie in einem Adressbuch speichern, das nur in Ihrem Browser bleibt. Vor dem Download läuft über das erzeugte XML dieselbe Prüfung wie im ersten Tab; hat es einen Fehler, laden wir es nicht herunter.
Vorschau anzeigenXML-Download
Formular und Vorschau sind kostenlos. Für den Download des fertigen XML wird gezahlt: 2,90 € für eine Rechnung (in diesem Browser 24 Stunden freigeschaltet, damit Sie sie korrigieren und erneut herunterladen können) oder 9,90 € für 30 Tage ohne Begrenzung der Rechnungsanzahl. Das XML entsteht in Ihrem Browser und wird an keinen Server gesendet, wir sehen es nie.
Den Verkauf wickelt Stripe als Merchant of Record ab (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin): den Kaufvertrag schließen Sie mit Stripe, das die Zahlung einzieht, den Beleg ausstellt und die Umsatzsteuer abführt; den Inhalt liefert ARLing. Mit dem Klick auf Bezahlen stimmen Sie der sofortigen Bereitstellung digitaler Inhalte zu und nehmen zur Kenntnis, dass Sie damit Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB; nach slowakischem Recht, dem Sitzstaat von ARLing, § 19 Abs. 1 Buchst. m) des Gesetzes Nr. 108/2024 Z. z.). AGB · Widerruf
oder klicken Sie und wählen Sie sie vom Rechner
Was wir prüfen und was nicht
Eine ehrliche Liste, kein Versprechen auf Vollständigkeit.
Wir prüfen 332 Regelcodes. Dazu gehören die Kernregeln der EN 16931 (BR-01 bis BR-65), die Summenregeln BR-CO, die Nachkommastellen BR-DEC, die Codelisten BR-CL, die Regeln je Steuerkategorie (S, Z, E, AE, K, G, O, L, M), die Regeln von Peppol BIS Billing 3.0 samt Prüfziffern nationaler Kennungen, die Regeln der XRechnung 3.x (BR-DE-1 bis BR-DE-31) und dreizehn eigene Prüfungen: IBAN nach mod 97, Form der deutschen USt-IdNr. sowie der slowakischen USt-IdNr. und Steuernummer, Format der Leitweg-ID, Reihenfolge der Daten und Währungscode.
Wir prüfen nicht das UBL-2.1-XSD-Schema, also weder Reihenfolge der Elemente noch Datentypen. Wir prüfen nicht die 755 Regeln der Gruppen UBL-CR, UBL-SR und UBL-DT, die meist auf überzählige Elemente hinweisen. Über die CII-Syntax wenden wir keine Regeln an: eine solche Datei erkennen wir und sagen es Ihnen. Ein Bestehen unserer Prüfung garantiert daher nicht, dass die Rechnung vom Empfänger, seinem Rechnungssystem oder vom Peppol-Netz angenommen wird. Es ist eine gute erste Prüfung, nicht das letzte Wort.
Die Regeltexte stammen aus den offiziellen Schematron-Dateien: EN 16931 von ConnectingEurope, Peppol BIS Billing 3.0 von OpenPEPPOL und XRechnung von der KoSIT. Regelcodes und Regeltexte sind normativ, wir geben sie als Zitat zusammen mit dem Regelcode wieder.
- Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur E-Rechnung ab 1. 1. 2025: bundesfinanzministerium.de
- XRechnung (KoSIT, deutsche CIUS): xeinkauf.de
- Norm EN 16931 und ihr Schematron: github.com/ConnectingEurope/eInvoicing-EN16931
- Peppol BIS Billing 3.0: docs.peppol.eu
- Slowakei, Gesetz Nr. 385/2025 Z. z. (neuer § 76a, gültig ab 1. 1. 2027): slov-lex.sk
Fragen
Was Leute fragen.
Wie erstelle ich eine XRechnung ohne Software?
Sie füllen auf dieser Seite ein Formular aus: Verkäufer, Käufer, Rechnungsnummer, Daten, Positionen, Steuersatz und Zahlungsangaben. Rechts entsteht laufend der lesbare Beleg und daraus das XML in UBL 2.1. Vor dem Download läuft über die erzeugte Datei dieselbe Prüfung wie im Tab Prüfung; hat sie einen Fehler, laden wir sie nicht herunter. Installiert wird nichts, ein Konto brauchen Sie nicht.
Was ist eine XRechnung genau?
XRechnung ist die deutsche nationale Ausprägung (CIUS) der europäischen Norm EN 16931, entwickelt von der KoSIT, der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Die Basisversion XRechnung 3.0 gilt seit dem 1. Februar 2024, aktuell ist die Fassung 3.0.2. Sie schreibt über die Norm hinaus einige Felder vor und übernimmt die Regeln von Peppol BIS Billing 3.0.
Welche Felder verlangt die XRechnung zusätzlich?
Drei fallen im Alltag auf: BR-DE-15 verlangt die Käuferreferenz BT-10, bei Behörden ist das die Leitweg-ID. BR-DE-2 verlangt die Kontaktangaben des Verkäufers, die Gruppe BG-6. BR-DE-1 verlangt die Zahlungsangaben, die Gruppe BG-16. Insgesamt prüfen wir die Regeln BR-DE-1 bis BR-DE-31 mit.
Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Empfangen müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen im B2B seit dem 1. Januar 2025. Beim Versenden ist die Pflicht gestaffelt: bis 31.12.2026 dürfen alle noch andere Formate nutzen, bei einem Vorjahresumsatz bis 800 000 Euro läuft die Frist bis 31.12.2027, ab dem 1. Januar 2028 müssen alle E-Rechnungen versenden.
Was kostet das und was ist kostenlos?
Das Formular, die Belegvorschau und die Prüfung sind kostenlos und ohne Limit. Bezahlt wird nur der Download des fertigen XML: 2,90 € für eine Rechnung, in diesem Browser 24 Stunden freigeschaltet, oder 9,90 € für 30 Tage ohne Begrenzung der Anzahl. Die Zahlung wickelt Stripe als Merchant of Record ab und schickt Ihnen den Beleg.
In welchem Format bekomme ich die Datei?
Sie bekommen eine XML-Datei in der Syntax OASIS UBL 2.1, wahlweise nach Peppol BIS Billing 3.0 oder nach XRechnung 3.x. Die zweite von EN 16931 erlaubte Syntax, UN/CEFACT CII, erzeugen wir nicht; CII steckt unter anderem im hybriden PDF-Format ZUGFeRD, das ab Version 2.0.1 außer den Profilen MINIMUM und BASIC-WL ebenfalls als E-Rechnung gilt.
Was es ist und was nicht
Vorlage und Prüfung, keine Steuerberatung.
Dieses Werkzeug prüft die Form der Datei und setzt aus Ihren Angaben eine Musterrechnung in UBL 2.1 zusammen. Es beurteilt nicht, ob Sie mit oder ohne Umsatzsteuer abrechnen müssen, welcher Satz für eine Leistung gilt, ob die Steuerschuld übergeht und ob der Umsatz überhaupt steuerbar ist. Das ist Steuerberatung, dafür sind Steuerberaterin oder Steuerberater da. Für die Richtigkeit der Rechnung haftet, wer sie ausstellt.
Wir legen kein Konto an und speichern Ihre Daten nicht. Datei und Formular leben in Ihrem Browser; das Adressbuch für Verkäufer und Käufer liegt im localStorage und lässt sich jederzeit über eine Schaltfläche im Formular löschen. An den Server geht eine einzige Sache: nach der Rückkehr von der Zahlung fragen wir, ob diese Zahlung bezahlt ist.
Wenn sich Gesetz, Schematron oder Version der Spezifikation ändern, passen wir die Regeln an und schreiben es hier mit Datum. Die Fakten auf dieser Seite haben wir am 11. 9. 2026 an den oben genannten offiziellen Quellen geprüft.
Verwandt
Weitere Werkzeuge und Notizen.
Alle drei Werkzeuge auf einer Seite, Prüfung, Vorschau und Generator: E-Rechnung prüfen, ansehen und erstellen.
Die Prüfung der SEPA-Zahlungsdatei vor dem 15. November bietet die Seite SEPA-Datei prüfen lassen.
DSGVO-Dokumente für Unternehmen, Einzelunternehmer und Onlineshop finden Sie auf der Seite DSGVO-Dokumente.
Die häufigsten Fehler beim Prüfen einer XRechnung erklärt die Notiz XRechnung prüfen.