Was ist die konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU
Wer den Begriff EU-Sanktionsliste hört, meint in den meisten Fällen die konsolidierte Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die finanziellen Sanktionen der Europäischen Union unterliegen, auch Financial Sanctions Files oder FSF genannt. Veröffentlicht wird sie von der Europäischen Kommission, genauer von der Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, als Grundlage für das Einfrieren von Geldern gelisteter Personen und Organisationen. Maßgeblich bleibt dabei ausschließlich der Text im Amtsblatt der Europäischen Union, dem die veröffentlichte Datei zeitlich hinterherhinken kann. Die Kommission erlaubt die Weiterverwendung der veröffentlichten Dateien für kommerzielle wie nichtkommerzielle Zwecke, ohne Antrag und ohne Kosten, solange die Quelle genannt und der ursprüngliche Sinn der Daten nicht verändert wird. Auf dieser Grundlage hat ARLing am 26. September 2026 ein kostenloses Werkzeug veröffentlicht, das eine ganze Partnerliste auf einmal gegen diese Liste abgleicht. Dieser Text erklärt, wer die Liste führt, wie sie rechtlich weiterverwendet werden darf und was das für eine eigene Prüfung bedeutet.
Wer die Liste veröffentlicht
Die konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht, konkret von der Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, kurz FISMA. Maßgeblich bleibt dabei ausschließlich der Wortlaut im Amtsblatt der Europäischen Union, denn die veröffentlichte Datei kann diesem zeitlich hinterherhinken.
Was mit der Liste rechtlich erlaubt ist
Die Kommission erlaubt die Weiterverwendung der veröffentlichten Dateien, etwa als XML, CSV oder PDF, für kommerzielle wie nichtkommerzielle Zwecke, ohne Antrag und ohne Kosten, gestützt auf den Beschluss 2011/833/EU über die Weiterverwendung von Kommissionsdokumenten. Bedingung dafür ist, die Quelle zu nennen, den ursprünglichen Sinn der Daten nicht zu verändern und zu akzeptieren, dass die Kommission für Folgen der Weiterverwendung nicht haftet.
Was ARLing mit der Liste macht
Auf Grundlage dieser Weiterverwendungserlaubnis hat ARLing am 26. September 2026 ein kostenloses Werkzeug veröffentlicht, das eine hochgeladene Liste mit bis zu 5.000 Zeilen direkt im Browser gegen die konsolidierte Liste abgleicht, ohne Konto und ohne dass die Datei den Rechner verlässt. Das Ergebnis zeigt zu jedem Treffer einen Score von 0 bis 100, den Grund der Übereinstimmung und den Stand der geprüften Liste.
Was ein Treffer bedeutet und was nicht
Ein Treffer bei einer solchen Prüfung ist ein Hinweis zur weiteren Prüfung, kein Nachweis, und kein Treffer ist keine Freigabe. Das Werkzeug ersetzt weder die eigene Prüfung noch eine rechtliche Beratung, und ARLing s. r. o. beschreibt sich dabei selbst als Softwarefirma mit Sitz in Bratislava, nicht als Kanzlei oder Behörde.
Häufig gestellte Fragen
Wer entscheidet, wer auf der Liste steht?
Die Aufnahme in die Liste beruht auf Rechtsakten der Europäischen Union, deren verbindlicher Wortlaut allein im Amtsblatt der Europäischen Union steht; die veröffentlichte Datei fasst diese Rechtsakte zusammen, kann ihnen zeitlich aber hinterherhinken.
Darf ich die Liste in einem eigenen kommerziellen Werkzeug verwenden?
Ja. Der Beschluss 2011/833/EU erlaubt die Weiterverwendung der veröffentlichten Dateien für kommerzielle wie nichtkommerzielle Zwecke, ohne Antrag und ohne Kosten, solange die Quelle genannt und der ursprüngliche Sinn der Daten nicht verändert wird.
Ersetzt ein Treffer beim Namensabgleich die eigene Prüfpflicht?
Nein. Ein Treffer ist nach der eigenen Beschreibung des Werkzeugs ein Hinweis zur weiteren Prüfung, kein Nachweis, und das Werkzeug ersetzt keine rechtliche Beratung.
Fazit
Die konsolidierte Finanzsanktionsliste der EU ist eine von der Kommission geführte, rechtlich zur Weiterverwendung freigegebene Liste, deren Wortlaut im Amtsblatt allein verbindlich bleibt. Wer eine eigene Partnerliste dagegen prüfen möchte, kann das kostenlos und ohne Upload der Datei auf der Seite Sanktionslisten-Check von ARLing tun.
Quellen. Die Fakten in diesem Text sind nach unserer internen Faktenliste nummeriert und zum Veröffentlichungsdatum geprüft. ARLing ist keine Bank; ein sauberes Prüfergebnis ist keine Garantie, dass die Bank die Zahlung annimmt. Sollte sich eine Quelle inzwischen geändert haben, schreiben Sie an support@arling.sk, wir korrigieren diese Seite.
- F305: https://data.europa.eu/api/hub/search/datasets/consolidated-list-of-persons-groups-and-entities-subject-to-eu-financial-sanctions
- F306: EUR-Lex, Commission Decision 2011/833/EU, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011D0833; http://publications.europa.eu/resource/authority/licence/COM_REUSE