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BR-DE-15: Leitweg-ID als Pflichtfeld in der XRechnung

Die Regel BR-DE-15 der XRechnung schreibt vor, dass das Element Buyer reference (BT-10) in jeder Rechnung übermittelt werden muss. Für Unternehmen, die Rechnungen an deutsche öffentliche Auftraggeber stellen, ist dieses Feld kein beliebiges Freitextfeld: dort trägt man die Leitweg-ID der Behörde ein, und ohne sie lässt sich die Rechnung der zuständigen Stelle in der Verwaltung nicht zuordnen. BR-DE-15 gehört zur deutschen CIUS XRechnung, die auf der europäischen Norm EN 16931 aufbaut und von KoSIT entwickelt wird. Dieser Text zeigt Ihnen, was die Regel konkret verlangt, wo die Leitweg-ID in der Rechnung steht, warum es sich dabei um eine deutsche Ergänzung und nicht um eine Kernregel der Norm handelt, und bis wann die elektronische Rechnung in Deutschland ohnehin für alle Unternehmen zur Pflicht wird.

Was die Regel BR-DE-15 vorschreibt

Der Wortlaut ist kurz: Das Element Buyer reference (BT-10) muss übermittelt werden. Anders als ein Feld, das nur unter bestimmten Bedingungen gefüllt sein muss, verlangt BR-DE-15 dieses Element in jeder Rechnung, die nach der Spezifikation der XRechnung geprüft wird.

In der Praxis betrifft das vor allem Rechnungen an öffentliche Auftraggeber: genau dort dient das Feld Buyer reference dazu, die Leitweg-ID der Behörde zu übermitteln, und bleibt es leer, entspricht die Rechnung nicht der Vorgabe.

Wo die Leitweg-ID in der Rechnung steht

Die Leitweg-ID wird in einer Rechnung an eine deutsche Behörde in das Feld Buyer reference (BT-10) eingetragen, denn genau dieses Feld verlangt BR-DE-15 als Pflichtfeld. Getrennt davon dient im Peppol-Netzwerk eine eigene Kennung, die schemeID, der Identifikation der Partei selbst im Netzwerk und nicht dem Inhalt des Felds Buyer reference. Die Leitweg-ID trägt dort die schemeID 0204, während die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) unter der schemeID 9930 geführt wird; beide Kennungen gelten für die Identifikation einer Partei im deutschen Kontext.

Wer beide Nummern zur Hand hat, sollte beim Ausfüllen der Rechnungssoftware genau prüfen, welches Feld welche Kennung erwartet, denn die beiden Nummern haben im Netzwerk unterschiedliche Kennungen.

Warum BR-DE-15 eine deutsche Ergänzung der EN 16931 ist

Die Norm EN 16931 legt in ihrem Schematron die Kernregeln fest: die Basisregeln BR-01 bis BR-65, von denen real 58 existieren, sowie die Summen- und Bezugsregeln BR-CO-01 bis BR-CO-26, von denen real 24 existieren. BR-DE-15 gehört nicht zu diesen Kernregeln, sondern zur Spezifikation der XRechnung.

BR-DE-15 gehört zur deutschen CIUS XRechnung, die von KoSIT auf Basis der Norm entwickelt wird; die aktuelle Version ist XRechnung 3.0.2, die Basisversion XRechnung 3.0 gilt seit dem 1. Februar 2024, und die Geschäftsregeln von Peppol BIS Billing 3.0 sind darin übernommen.

Zeitplan bis zur verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland

Der Übergang zur elektronischen Rechnung in Deutschland verläuft gestaffelt nach Umsatz: eine Papierrechnung oder ein PDF darf jeder noch bis zum 31. Dezember 2026 ausstellen, Unternehmen mit einem Umsatz bis 800 000 Euro im Vorjahr sowie EDI-Verfahren außerhalb der Norm EN 16931 haben eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2027, und ab dem 1. Januar 2028 gilt die elektronische Rechnung für alle B2B-Unternehmen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn das Feld Buyer reference in der Rechnung leer bleibt?

Bleibt das Feld leer, entspricht die Rechnung nicht der Vorgabe von BR-DE-15 und lässt sich damit nicht ordnungsgemäß gegen die Spezifikation der XRechnung prüfen; bei einer Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber fehlt dann zusätzlich die Zuordnung über die Leitweg-ID.

Ist BR-DE-15 eine Regel der europäischen Norm EN 16931?

Nein, BR-DE-15 gehört zur deutschen CIUS XRechnung, die von KoSIT auf der Norm EN 16931 aufgebaut wird und in die die Geschäftsregeln von Peppol BIS Billing 3.0 übernommen sind.

Muss das Feld Buyer reference auch bei Rechnungen an private Unternehmen ausgefüllt werden?

Ja, BR-DE-15 verlangt die Übermittlung des Elements Buyer reference in jeder Rechnung, die nach der Spezifikation der XRechnung geprüft wird, unabhängig davon, wer die Rechnung erhält; nur bei einem öffentlichen Auftraggeber trägt das Feld dann konkret die Leitweg-ID.

Fazit

Wer schon jetzt an öffentliche Auftraggeber liefert, sollte das Feld Buyer reference in der eigenen Rechnungssoftware prüfen und mit der richtigen Leitweg-ID füllen, weil die Regel für XRechnung bereits heute gilt. Einen Überblick über weitere Regeln der Norm EN 16931 und der XRechnung finden Sie in der Rubrik zur elektronischen Rechnung.

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