E-Rechnung / Regeln / BR-DE-16
Regel der E-Rechnung XRechnung 3.x
BR-DE-16: Der Beleg verwendet die Steuercodes S, E
Der Beleg verwendet die Steuercodes S, E, deshalb muss die USt-IdNr. (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder die Gruppe SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY (BG-11) angegeben sein.
Originalwortlaut der Regel
[BR-DE-16] Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.
Quelle des Zitats: XRechnung 3.x (itplr-kosit/xrechnung-schematron, Lizenz Apache 2.0)
So beheben Sie es
- Öffnen Sie die XML-Datei der E-Rechnung in einem Texteditor.
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Wann sie gemeldet wird
Profil: XRechnung 3.x
Einstufung bei uns: Fehler
Wo wir den Befund zeigen: /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party
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Unsere Prüfung ist nicht vollständig: wir prüfen weder das XSD-Schema noch alle Regeln, und dass eine Datei durchläuft, sagt nichts darüber, ob der Empfänger oder das Peppol-Netz sie annimmt. Die Lizenzen der zitierten Wortlaute stehen in unseren Quellen.