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E-Rechnung / Regeln / BR-DE-16

Regel der E-Rechnung XRechnung 3.x

BR-DE-16: Der Beleg verwendet die Steuercodes S, E

Der Beleg verwendet die Steuercodes S, E, deshalb muss die USt-IdNr. (BT-31), die Steuernummer (BT-32) oder die Gruppe SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY (BG-11) angegeben sein.

Originalwortlaut der Regel

[BR-DE-16] Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.

Quelle des Zitats: XRechnung 3.x (itplr-kosit/xrechnung-schematron, Lizenz Apache 2.0)

So beheben Sie es

  1. Öffnen Sie die XML-Datei der E-Rechnung in einem Texteditor.
  2. Ergänzen oder korrigieren Sie das Element so, wie es der Wortlaut der Regel oben verlangt.
  3. Speichern Sie die Datei und prüfen Sie sie erneut mit unserer Prüfung. Sie läuft in Ihrem Browser, die Datei wird nirgendwohin gesendet.

Wann sie gemeldet wird

Profil: XRechnung 3.x

Einstufung bei uns: Fehler

Wo wir den Befund zeigen: /Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party

Verwandte Regeln

Unsere Prüfung ist nicht vollständig: wir prüfen weder das XSD-Schema noch alle Regeln, und dass eine Datei durchläuft, sagt nichts darüber, ob der Empfänger oder das Peppol-Netz sie annimmt. Die Lizenzen der zitierten Wortlaute stehen in unseren Quellen.