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E-Rechnung / Regeln / BR-19

Regel der E-Rechnung EN-16931-Schematron

BR-19: Der Steuervertreter (BG-11) braucht

Der Steuervertreter (BG-11) braucht eine Postanschrift (BG-12, cac:PostalAddress).

Originalwortlaut der Regel

[BR-19]-The Seller tax representative postal address (BG-12) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).

Quelle des Zitats: EN-16931-Schematron (ConnectingEurope/eInvoicing-EN16931, Lizenz EUPL 1.2)

So beheben Sie es

  1. Öffnen Sie die XML-Datei der E-Rechnung in einem Texteditor.
  2. Ergänzen oder korrigieren Sie das Element so, wie es der Wortlaut der Regel oben verlangt.
  3. Speichern Sie die Datei und prüfen Sie sie erneut mit unserer Prüfung. Sie läuft in Ihrem Browser, die Datei wird nirgendwohin gesendet.

Wann sie gemeldet wird

Profil: EN 16931, Peppol BIS Billing 3.0, XRechnung 3.x

Einstufung bei uns: Fehler

UBL-Elemente: cac:PostalAddress

Wo wir den Befund zeigen: /Invoice/cac:TaxRepresentativeParty

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Unsere Prüfung ist nicht vollständig: wir prüfen weder das XSD-Schema noch alle Regeln, und dass eine Datei durchläuft, sagt nichts darüber, ob der Empfänger oder das Peppol-Netz sie annimmt. Die Lizenzen der zitierten Wortlaute stehen in unseren Quellen.