E-Rechnung / Regeln / BR-19
Regel der E-Rechnung EN-16931-Schematron
BR-19: Der Steuervertreter (BG-11) braucht
Der Steuervertreter (BG-11) braucht eine Postanschrift (BG-12, cac:PostalAddress).
Originalwortlaut der Regel
[BR-19]-The Seller tax representative postal address (BG-12) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).
Quelle des Zitats: EN-16931-Schematron (ConnectingEurope/eInvoicing-EN16931, Lizenz EUPL 1.2)
So beheben Sie es
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Wann sie gemeldet wird
Profil: EN 16931, Peppol BIS Billing 3.0, XRechnung 3.x
Einstufung bei uns: Fehler
UBL-Elemente: cac:PostalAddress
Wo wir den Befund zeigen: /Invoice/cac:TaxRepresentativeParty
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Unsere Prüfung ist nicht vollständig: wir prüfen weder das XSD-Schema noch alle Regeln, und dass eine Datei durchläuft, sagt nichts darüber, ob der Empfänger oder das Peppol-Netz sie annimmt. Die Lizenzen der zitierten Wortlaute stehen in unseren Quellen.